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| a | . | . Ewig bannt die FSK | |||||
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Früher war 22 Uhr die magische Zeitgrenze für jugendliche Fernsehzuschauer. Erst danach zeigten die Fernsehanstalten Filme, die als jugendgefährdend galten und daher viel versprechend schienen. Diese Zeitgrenze für Filme, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) nur eine Freigabe ab 16 oder 18 erhielten, gilt noch heute, doch ihre Wirkung hat sich fast ins Gegenteil verkehrt. Während Jugendliche ihre Neugierde auf Sex- und Gewaltszenen längst schon im Vorabendprogramm stillen dürfen, sind es nun die Liebhaber älterer Spielfilme, die noch immer auf ihren Schlaf vor Mitternacht verzichten müssen, um nette Harmlosigkeiten wie „Küß mich Dummkopf“ (USA 64), hochmoralische Gangsterromanzen wie „Party Girl“ (USA 58), ungekürzte Fassungen von Horrorklassikern wie „Die Vögel“ (USA 64), politisch korrekte und dennoch meisterliche Werke wie „Der Zug“ (F 63) oder ältere Heinz-Rühmann-Filme wie „Ich vertraue Dir meine Frau an“ (D 42) sehen wollen. Denn obwohl keiner dieser (wie unzähliger weiterer) Filme heute dem strengsten Jugendschützer auch nur den Anflug eines Stirnrunzeln entlocken kann, wurden sie einst von der FSK als jugendgefährdend eingestuft, und der mit einer Freigabebeschränkung versehene Makel haftet ihnen noch immer an. So ist das Zeigen von Schamhaaren aus den 90er Jahren zumeist auch vor 22 Uhr erlaubt, die Präsentation eines weiblichen Brustansatzes aus den 50ern hingegen im frühen Abendprogramm untersagt. So absurd dieser Zustand auch ist, scheint niemand daran interessiert, ihn zu ändern. Dabei könnte man alle Altersbeschränkungen (z.B. 18 Jahre für „Zazie“) einfach aufheben und sich sogar jede erneute Prüfung sparen: Kein Film aus dieser Zeit ist auch nur annähernd so „gewagt“ wie ein durchschnittlicher „Tatort“ im Familienprogramm. Offenbar aber scheuen Jugendschutzbeauftragte wie ihre Auftraggeber die überfällige Korrektur. Denn sie würde das Eingeständnis bedeuten, dass moralische Maßstäbe sich häufig nur als Zeitgeistwehen erweisen. Nicht schwer fiele dabei das Eingeständnis, dass die Nachkriegspioniere des Jugendschutzes äußerst engstirnig, ja spießig urteilten, würde dies nicht sofort die Frage aufwerfen, ob gegenwärtige Klassifizierungen länger Bestand haben werden. Lieber hält man in diesem Land, das in der Indizierung z. B. von Computerspielen weltweit führend ist, die Fiktion aufrecht, moralische Maßstäbe wären nicht relativ, sondern ewig gültig und damit nicht hinterfragbar, obwohl man kein Historiker sein muss, um den Schwindel zu durchschauen. Aber es geht gar nicht
darum, den Jugendschutz einfach abzuschaffen (obwohl seine Abschaffung wohl
nichts an den Verhältnissen ändern, nur die Häufigkeit von
Schuldzuweisungen an die Medien noch steigern würde), sondern um das
Eingeständnis, dass heute absurd ist, was einst bestenfalls gut gemeint
war. Auch bieten unbeaufsichtigte Videosammlungen und freie Internetzugänge,
deren Kontrolle die Ahnungslosigkeit der Kontrollierten bedingt, einfache
Möglichkeiten, Jugendschutzgesetze zu umgehen. Angesichts dieser technologischen
Entwicklung könnte es sinnvoll sein, den vergeblichen Schutz der Jugend
(der immer und überall von Jugendlichen umgangen wurde und wird) zu ersetzen
durch Aufklärung über die Ursachen von Ohnmacht und Gewalt, Gier
und Missbrauch, Angst und Rücksichtslosigkeit. Dies würde freilich
eine in unserer (schein-)moralisch so korrekten Zeit kaum mögliche Diskussion,
einen in nächster Zukunft wohl nicht zu erzielenden Konsens voraussetzen.
Doch die Freigabe von Spielfilmklassikern auch für jüngere Menschen
und Frühaufsteher sollte dennoch schon heute möglich, zumindest
bedenkenswert sein. |
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