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Paweks online Magazin |
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| a | . | . Henkersmahl | ||||||||
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Das außergewöhnlichste, seltenste und den auserwählten Gästen in der Regel nur ein einziges Mal servierte Essen ist die Henkersmahlzeit. Manchmal stellt sie den kulinarischen Höhepunkt eines Menschenlebens dar, fast immer bedeutet sie Abschied. Es fällt schwer, sich in die Lage des Essers hineinzuversetzen. Hunger, Lust, Vergnügen dürften keine so große Rolle spielen, auch auf die Qualität kommt es nicht so sehr an. Für den zum Tode Verurteilten ist die letzte, meist einsame Mahlzeit wohl vor allem Zeitvertreib, Ablenkung, Trost, ein trauriger Genuss. Angesichts des unmittelbar bevorstehenden Todes spielt der Nährwert des Mahls keine Rolle mehr, der Delinquent isst nicht um zu leben. Seiner wesentlichen Funktion beraubt scheint dieses Essen daher purer Selbstzweck. Trotzdem wählen
Menschen dort, wo es ihnen gestattet ist, die Speisenfolge sehr bewusst aus.
Der Wiener Massenmörder Schenk, ein feinsinniger Mann, der seine Opfer
erst in einer Kapelle beten ließ, bevor er sie tötete, stellte
sich als Henkersmahlzeit ein „ausgezeichnetes Menü zusammen, das die
besten und teuersten Delikatessen enthielt“. In den 10 Stunden vor, während
und nach dem Essen soll er 30 Zigarren geraucht haben. Der Mädchenmörder
Max Witt bestellte sich 1895 zwei Beefsteaks mit Kartoffeln und eine Flasche
Rotwein, der Hamburger Massenmörder Hamby 1920 Rumpsteak mit Pilzen,
Hummersalat, Erdbeeren und Mokka. Aus dem gleichen Jahr ist die Menüfolge
aus der Todeszelle eines New Yorker Gefängnisses überliefert:
eine Ente, eine Büchse Schoten, Oliven in brauner Sauce, dazu Pilze,
4 Scheiben Brot, Reis, Tomatensalat, Erdbeertorte, Vanilleeis, einige Zigarren.
Tiny Mercer schließlich wählte für seine Henkersmahlzeit
am 6.1.1990 im Staatsgefängnis von Missouri gegrillte Steaks und Rippchen,
Tacos, Burritos, Salat mit Öl und Essig. Der älteste überlieferte Bericht von einem Henkersmahl in Deutschland stammt aus dem Jahre 1435. Damals erhielt ein Verurteilter in Frankfurt - wohl zur Beruhigung - Wein. Eine richtige Mahlzeit schrieb der Magistrat erst ab 1479 vor. Bis ins 18. Jh. waren diese Essen sehr opulent, für die meist bitter armen Delinquenten, Bettler, Kleindiebe, „Hexen“, wahre Festmähler. Einige Gemeinden verwöhnten sie mehrere Tage lang mit Köstlichkeiten, überall gab es reichlich Alkohol. So erhielt eine im 17. Jh. in Leisnig wegen „Hexerei“ verurteilte Frau 3 ½ Kannen Wein und 2 ½ Kannen Most, ein als Totschläger 1718 in Burgbernheim verurteilter Offizier neben einer unbekannten Menge Schnaps 2 Maß Wein und 16 ½ Maß Bier. Gelegentlich kam es vor, dass ein Verurteilter zur Hinrichtungsstätte getragen werden musste. Henkersmahlzeiten scheint es zu allen Zeiten in allen Kulturen gegeben zu haben. Nach Plato soll Sokrates, wegen angeblicher Gottlosigkeit zum Tode verurteilt, von seinem Kerkermeister auf diesen Brauch hingewiesen worden sein: „Auch weiß ich, dass andere gar spät den Kelch geleert haben, nachdem es ihnen angekündigt worden, und dass sie vorher viel gegessen und getrunken, ja dass einige sogar der Liebe gepflogen haben, mit all denen, wonach ihr Sinn begehrte.“ Doch ist es ein Irrtum zu glauben, der Brauch der Henkersmahlzeit wäre aus Erbarmen mit den Opfern entstanden. Er sollte vielmehr die rechtschaffenen Täter, den Henker, die Richter, das gaffende Volk schützen. Schon bei den altgriechischen Tieropfern wurde dem Opfertier vor dem Schlachten, der Hinrichtung also, Gerste zum Fraß vorgeworfen.
In Nürnberg um
1700 bekam eine „Malefitz-Person“, also ein zum Tode Verurteilter, an den
drei Tagen vor der Hinrichtung folgende Mahlzeiten angeboten:
In der Nacht vor der
Hinrichtung erhielt der Delinquent 12 Hefeküchlein, 2 Maß Wein
und eine Schachtel „Pfaffenfutter und Marsellen“. Als Frühstück
waren vorgesehen 5 Bratwürste, Weinsuppe und Semmeln, auf dem Weg zur
Richtstatt wurde ihm noch eine Flasche spanischer Wein mitgegeben.
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