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| a | . | Wille, freier |
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Wenn
demnächst oder in 100
Jahren auch der „freie“ Wille als Illusion des sich selbst
überschätzenden
Menschen entlarvt sein wird (s. Denken lernen), muss dies zahlreiche
Konsequenzen haben bis hin zur Aufhebung des ebenfalls nur ideologisch
geprägten
Gegensatzes von „gut“ und „böse“. Vor allem unserem
Rechtsverständnis stehen
fundamentale Veränderungen bevor. Noch
wehren sich die meisten
Menschen dagegen, im Täter auch ein Opfer zu erkennen. Wir ahnen
zwar, dass
niemand nur aus Jux und Tollerei raubt, vergewaltigt, mordet und sind
daher
manchmal bereit, Tätern, deren erbarmungswürdige Biografie
uns bewusst gemacht
wurde, mildernde Umstände zuzubilligen. Doch von einer Bestrafung
wollen wir
nicht absehen. Unser
Strafrecht setzt
allerdings den freien Willen des Täters voraus, denn bestraft wird
nicht die
Tat, sondern die „böse“ Absicht oder zumindest ein leichtfertig
scheinendes
Versäumnis. Ob ich jemanden Töte aus Gier oder in Notwehr,
ist für den
Menschen, der stirbt, gleich. Sein Leben ist zu Ende. Für mich
freilich sind
die Konsequenzen sehr unterschiedlich. Töte ich aus Gier, wird mir
unterstellt,
ich hätte es auch sein lassen können. Töte ich hingegen
in Notwehr, mag die
Endgültigkeit meiner Tat für den Toten vielleicht bedauerlich
sein. Mir aber
wird die Alternativlosigkeit meines Handelns zugebilligt, zumindest das
Recht
auf Gegenwehr. Gier wird also dem freien Willen zugerechnet,
Ängste oder auch
nur die Bereitschaft, mein Eigentum mit allen Mitteln zu schützen,
bedürfen
hierzulande keiner Rechtfertigung. Zwar
gab es immer wieder
Versuche, die Bedingtheit auch des verbrecherischen Handelns in die
Rechtsprechung einzuführen, und in extremen Fällen
offensichtlicher psychischer
Störung kommt es gelegentlich vor, dass Täter nicht in
Gefängnissen, sondern in
geschlossenen Anstalten einsitzen müssen. Viel Verständnis
haben überall auf
der Welt Richter für betrogene Ehemänner, deren
mörderische Wut sie vielleicht
sogar nachvollziehen und daher strafmildernd werten können. Wer
gar auf
staatlichen Befehl tötet, ist, solange sich die
Herrschaftsverhältnisse nicht
ändern, fein raus. Kein Büttel kann sich einen freien Willen
gegen die
anerkannten Autoritäten auch nur vorstellen. Aber
auch in den Fällen, in
denen Strafen mildernden Umständen angepasst werden, bleibt jede
Verurteilung
eine Strafe. Erst wenn sich während der Haft herausstellt, dass
ein Täter nach
seiner Entlassung gar nicht anders können wird, als seine Taten zu
wiederholen,
wird aus der Haftstrafe eine Sicherheitsverwahrung. Wie so oft in
ideologischen
Fragen offenbart dann die Wirklichkeit die Absurdität der
Strafrechtsideologie. Haben
wir eines Tages
eingesehen, dass es den „freien“ Willen nicht gibt, kann es auch kein
Strafrecht mehr geben. Statt dessen wird die Gesellschaft den Mut
aufbringen
müssen, nicht mehr von gut und böse, von Moral, Gnade,
Buße etc. zu schwafeln,
sondern festzulegen, dass Täter bis zu ihrer Resozialisierung
weggesperrt
werden. Das verlangt freilich auch, dass aus Strafanstalten Schulen und
Krankenhäuser werden, dass Betreuung den Strafvollzug ersetzt.
Sogar die
Todesstrafe darf von ihren Befürwortern nicht mehr als Buße
verstanden werden,
sondern als das, was sie immer schon war, die Eliminierung eines der
Gesellschaft unerträglichen Menschen. Wenn
die Mär vom „freien“
Willen nicht mehr geglaubt wird, muss an Stelle der „gerechten“ Strafe
eine
gesellschaftliche Übereinkunft über die Art und Dauer des
Wegsperren eines
Täters treten, aber auch über die notwendigen Schritte zu
seiner
(Re-)Sozialisierung. Ersteres wird, wie die Verhältnisse in den
Gefängnissen
zeigen, allem Bußgefasel zum Trotz, schon heute praktiziert,
Letzteres ist eine
noch nicht einmal ansatzweise gelöste Aufgabe, zu deren
Bewältigung erst noch
Moral durch Wissen ersetzt werden muss: Wie und warum wurde jemand zum
Täter,
und wie kann sein Täterwille gesellschaftlich so konditioniert
werden, dass er
künftig in der Lage ist, ihn zu unterdrücken? Die
dafür erforderliche
Humanwissenschaft wird, wenn sie denn jemals ideologiefern betrieben
werden
sollte, einschneidende Folgen haben für unser Denken. Wenn uns
erst einmal
bewusst wird, dass Mörder und Arzt, Gauner und Polizist, Hure und
Betschwester
gemeinsam haben, dass sie zu dem, was sie sind, gemacht wurden von der
Gesellschaft, der sie angehören, und kein „freier“ Wille, sondern
Umstände
ihren Lebensweg bestimmten, können wir uns nicht mehr hinter einer
angeblich
von Gott gegebenen Moral verstecken, sondern müssen die
gesellschaftliche
Verantwortung auch für die brutalste Tat übernehmen und
können daher auch nicht
strafen, nur helfen oder, wenn uns dies zu teuer und zu mühsam
ist, Täter
wegsperren oder eliminieren, freilich ohne jede moralische Legitimation. Die
Überwindung des Glaubens
an die Freiheit unseres Willens wird noch sehr viele andere
wünschenswerte
Konsequenzen haben. Sie wird die Liebe, wie wir sie im Westen besingen,
zur
Zuchtwahl entmystifizieren, aus Familien Solidargemeinschaften
entstehen
lassen, Götter und ihre Ersatzformen überflüssig machen,
vor allem aber unser
Dasein intellektualisieren. Aus Einfalt wird Vielfalt werden, aus
unbegreiflichem Leiden vergnügliches Spiel. Vor
allem aber wird uns der
Abschied vom Mythos des „freien“ Willens zwingen, die Umstände der
Persönlichkeitsentwicklung zu erforschen (wozu die Psychoanalyse
wenig taugt).
Keiner ist seines Glückes Schmied. Noch entscheiden Zufälle,
Umwelt, Zeitpunkt
und Ort der Geburt etc. über Glück und Pech in einem
Menschenleben. Niemandes
Schicksal ist besiegelt, aber ob jemand Widrigkeiten trotzt, Chancen
nutzt ist
in ihm oder ihr angelegt durch die Umstände der Sozialisation und
Bildung. Der
„freie“ Wille wird sich als billiger Trick offenbaren, der uns
weitgehend jeder
gesellschaftlichen Verantwortung für die Entwicklung eines
Menschen enthebt. Die
Gefahr einer aus
wissenschaftlichen Erkenntnissen entstehenden Normierung darf uns nicht
abschrecken. Normiert durch Tradition, Klasse, Glaube sind wir, ohne es
zu
merken, auch schon im Zeitalter des „freien“ Willens. Andernfalls
würden
Asiaten in den Deutschen, Schweden, Italienern, Briten, Portugiesen,
New
Yorkern, Kaliforniern nicht sofort den Westler, wir Westler in allen
Stämmen
Afrikas und deren Nachfahren in den Nord- und Südamerika nicht
sofort den
Schwarzen erkennen, ohne dass dies nur auf Vorurteilen und
äußeren Merkmalen
beruhen würde. Unterschiedliche Eigenschaften, Denk- und
Verhaltensweisen sind
durchaus objektive Kriterien, die nur von politisch korrekten
Dummköpfen
geleugnet werden, die nicht den Unterschied zwischen gleich und
gleichwertig
begreifen. Da
Erkenntnis auf Dauer
Ideologien überwindet, ist die Gefahr einer ideologischen
Normierung gering.
Wenn es gelingt, nach der gesellschaftlich beabsichtigten auch die
zufällig
verteilte Chancenungleichheit, die unbewusst wirkenden Deformationen,
tradierte
Ängste und ihre Äußerungsformen wie Hass und Gier zu
überwinden, wird es
tatsächlich weniger Psychopathen, Verzweifelte, Manische, Geile,
Bescheidene,
Unterwürfige etc. geben. Ihr Verschwinden als Folge einer
Normierung zu
beklagen wäre absurd. Normierung im ideologiefernen Sinn bedeutet
vielmehr
Chancen, Anregung, Ermutigung, Lebensfreude, Genuss, Solidarität
in
unterschiedlichsten Erscheinungsformen, begrenzt allein durch die
verhandelbare
gesellschaftliche Übereinkunft und nicht durch eine vom Himmel
gefallene Moral.
Die Überwindung des Mythos vom „freien“ Willen wird weit
bedeutsamer sein für
die Menschheitsentwicklung, als es die Überwindung der Gewissheit,
die Erde sei
das Zentrum des Universums, war. © 2008 Karl Pawek |
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